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BSG, 26.01.1988 - 7 RAr 30/88 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 25.02.1987 - S 4a Ar 501/84
- BSG, 26.01.1988 - 7 RAr 30/88
- BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 30/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 26.01.1988 - 7 RAr 30/88
Soweit sich hierbei die Klägerin auf bestimmte Tatsachen und Rechtsansichten beruft, ist das Gericht hieran nicht gebunden, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).Das ist hier der Fall; denn soweit es die Ablehnung einer höheren Alhi betrifft, die den Leistungssatz um höchstens 77, 88 DM monatlich überschreitet, ist die hier maßgebliche Bewilligung vom 6. November 1986 am 1. Januar 1986 noch nicht bestandskräftig geworden, sondern angefochten gewesen, was dem Begriff "noch nicht unanfechtbar" entspricht (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).
Diese Auffassung berücksichtigt nicht, daß, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 m.w.N.), die Vorschrift des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG bewußt von der unterhaltsrechtlichen Regelung des BGB abweicht.